ERSTGESPRÄCH
In einem ersten orientierenden Gespräch haben Sie die Gelegenheit, mich sowie meine therapeutische Vorgehensweise näher kennenzulernen. Mögliche Themen, Anliegen, Erwartungen, Befürchtungen und angestrebte Ziele sowie alle offenen Fragen rund um den Therapieprozess und dessen Rahmenbedingungen können im Erstgespräch besprochen werden. Es ist mir wichtig, dass Sie Ihre Ziele und Anliegen in eigenen Worten ausdrücken, denn niemand kennt Ihr Leben besser als Sie selbst. Wie lange die Therapie andauert, hängt von Ihren persönlichen Anliegen und Herausforderungen ab. Abhängig von Ihrem Bedarf setze ich verschiedene systemische Methoden ein, darunter Aufstellungen, Genogramm-Arbeit, Arbeit mit dem Systembrett, Entspannungstechniken.
Ob als Einzelperson, Paar oder Familie – ich stehe Ihnen gerne zur Seite. Auch Senior:innen sind bei mir herzlich willkommen.
Kosten
Einzelberatung (50 Min.): 85 €
Beratung für Paare oder Familien (90 Min.): 180 €
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und dauert 50 Minuten.
Die Bezahlung ist per Überweisung zu entrichten.
Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, biete ich – abhängig vom Kontingent – auch Sozialtarife an.
VERSCHWIEGENHEIT
Als Psychotherapeutin bin ich streng zur Vertraulichkeit verpflichtet. Jegliche
Gesprächsinhalte unserer Sitzungen werden vertraulich behandelt und ohne Ihre
Zustimmung nicht an Dritte weitergeleitet.
Einzig bei einer unmittelbaren Gefahr für Sie selbst oder andere kann es zu einer Ausnahme kommen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss Ihrer Sozialversicherung für meine psychotherapeutischen Leistungen zu erhalten.
Erforderliche Schritte für die Rückerstattung
Zwischen der 1. und 2. Sitzung: Die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung durch eine:n Allgemeinmediziner:in oder Fachärzt:in.
Für die ersten 10 Sitzungen: Für die Rückverrechnung benötigen Sie meine Honorarnote mit der ICD 10 Diagnose, den Zahlungsbeleg und die ärztliche Bestätigung.
Für weitere Sitzungen: Wenn Sie mehr als 10 Sitzungen benötigen, muss vor der 11. Sitzung ein bewilligter Antrag von der jeweiligen Sozialversicherung vorliegen. Ich unterstütze Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und der Art der Sitzung. Die aktuellen Zuschussbeiträge finden Sie hier:
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse):
33,70 € pro Einzelsitzung
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen, Bergbau):
48,80 € pro Einzelsitzung
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen):
45,00 € pro Einzelsitzung
ABSAGEREGELUNG
Wenn Sie an einer vereinbarten Sitzung nicht teilnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. Andernfalls muss ich die Sitzung in Rechnung stellen.
DAUER DER THERAPIE
In der Psychotherapie stehen die Bedürfnisse und Ziele der Klienten:innen im Vordergrund, denn sie kennen ihr Leben am besten. Die Therapiedauer hängt von den spezifischen Themen und den Zielen der Klienten:innen ab. Oft erstreckt sich der Therapieprozess von wenigen Sitzungen bis hin zu mehr als einem Jahr.